Mittwoch, 20. April 2011

"Stadtluft macht frei!"

Das Sprichwort „Stadtluft macht frei“ bedeutet, dass ein Unfreier oder ein Leibeigener eine bestimmte Zeit, nämlich genau 1 Jahr und einen Tag, in der Stadt lebte. Wenn dies sein Herr nicht bemerkte, war er ein freier Bürger und entkam somit der Leibeigenschaft und der Bindung des Grundherrn. Ab diesem Zeitpunkt war er ein rechtsmäßiger Bürger der Stadt.

Quellen:
- http://www.cosmiq.de/qa/show/590602/Welche-Bedeutung-liegt-in-dem-Spruch-
   Stadtluft-macht-frei-binnen-Jahr-und-Tag/
- http://www.wcurrlin.de/links/basiswissen/basiswissen_staedte_im_mittelalter.htm